ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. UNTERKUNFTSPREISE

Der festgelegte Preis für Beherbergungsleistungen bezieht sich auf die Nutzung der Unterkunft an Bord. Der Preis beinhaltet keine Hafen- und andere Gebühren, sowie Treibstoffkosten.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Boote, die Beherbergungsleistungen erbringen, können erst nach Zahlungseingang genutzt werden. 50% des Preises der Beherbergungsleistung sind bei der Buchung zu bezahlen, während der Restbetrag spätestens 40 Tage vor Beginn der Beherbergungsleistung bezahlt werden muss; oder anderweitig, wenn dies im Vertrag oder in der Rechnung festgelegt ist. Alle Zusatzleistungen, sowie die hinterlegte Kaution laut Preisliste, sind beim Betreten des Bootes in der Basis zu entrichten.

3. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Tritt der Servicenutzer aus irgendeinem Grund von der Nutzung der Beherbergungsleistung an Bord zurück, kann er nach vorheriger Zustimmung des Serviceanbieters eine andere Person finden, die seine Rechte und Pflichten übernimmt. Andernfalls wird eine Stornogebühr wie folgt erhoben:

– bei Stornierung bis 40 Tage vor Beginn der Beherbergungsleistung – 50% des vereinbarten Preises

– bei Stornierung innerhalb von 40 Tagen vor Beginn der Beherbergungsleistung – 100% des vereinbarten Preises

– Nichterscheinen oder keine Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beherbergungsbeginn – 100% des vereinbarten Preises zzgl. Stornogebühr.

Tritt der Servicenutzer aus den genannten Gründen (Todesfall in der Familie, schwere Verletzung, Krieg) von der Nutzung der Beherbergungsleistung zurück, erhält er keine Rückerstattung der Einzahlung. Stattdessen wird Ihnen der Serviceanbieter während der laufenden Saison oder in der folgenden Saison, wenn das Boot verfügbar ist, eine andere Reservierung mit gleichem Wert zur Verfügung stellen. Bei eventuellen Preisdifferenzen vereinbaren die Vertragsparteien die Zahlung schriftlich, so dass eine Kreditzusage berechnet wird, die innerhalb des vereinbarten Zeitraums in Anspruch genommen werden kann.

Die Gutschrift wird unter Berücksichtigung der Differenz zwischen der stornierten Reservierung und der nachträglich bestätigten Reservierung Bootes und zum selben Datum berechnet. Trim Nautica berechnet die Darlehenskosten in Höhe von 100,00 €.

Trim Nautica haftet nicht für Schäden im Falle von Änderungen oder Stornierungen, die auf höhere Gewalt oder Naturgewalten (Krieg, Aufruhr, Streik, Terrorakt, außergewöhnliche sanitäre Bedingungen, Naturkatastrophen, Eingriffe zuständiger Behörden) zurückzuführen sind.

4. BOOTSÜBERGABE BEI DER ANFAHRT 

Der Servicenutzer ist verpflichtet, vor der Ankunft in die Basis eine Online-Besatzungsliste auszufüllen, die zusammen mit der Bordkarte zugesandt wird. Der Servicenutzer muss über eine gültige Bordkarte verfügen, die Besatzungsliste im Voraus ausfüllen und die Reservierungsgebühr entrichten, um an Bord gehen zu können.

Der Serviceanbieter ist verpflichtet, das Boot in gutem Zustand und und gemäß den kroatischen Gesetzen und der Bootscheckliste ausgestattet, zu übergeben. Das Boot muss vollgetankt am vereinbarten Ort und zu der in der Preisliste angegebenen oder anderweitig mit dem Servicenutzer vereinbarten Zeit übergeben werden.

Erscheint der Servicenutzer nicht bei der Bootsabnahme oder teilt er dem Serviceanbieter 24 Stunden vor der vereinbarten Charter keine Verspätung mit, ist der Serviceanbieter berechtigt, den Reservierungsvertrag zu kündigen. 

Ist der Serviceanbieter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage, dem Servicenutzer das reservierte Boot zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zur Verfügung zu stellen, kann er innerhalb von 48 Stunden ein anderes geeignetes Boot vorbereiten. Für den Fall, dass der Serviceanbieter das genannte Ersatzboot nicht innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung stellt, kann der Servicenutzer die Nutzung des Bootes kündigen und hat Anspruch auf Rückerstattung der für die Charterdienste bezahlten Kosten. Der Servicenutzer hat jedoch keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden (z.B. Erstattung von Fahrtkosten zur Basis, Ersatz von Ausfallzeiten etc.). 

Bei der Bootsübergabe ist der Servicenutzer verpflichtet, den Zustand des Bootes und der Ausrüstung anhand der Checkliste sorgfältig zu prüfen. Bei dieser Überprüfung müssen festgestellte Mängel in eine Checkliste eingetragen und vom Serviceanbieter und Servicenutzer bestätigt werden. Mit Unterzeichnung der Checkliste bestätigt der Servicenutzer, dass er das Boot mit aufgeführter Ausrüstung und in einwandfreiem Zustand übernommen hat, es in „gesehenem“ Zustand abnimmt und die volle Verantwortung dafür übernimmt. Unentdeckte Mängel am Boot oder seiner Ausrüstung, die der Servicenutzer bei der Übergabe nicht feststellen konnte, sowie Mängel, die nach der Übergabe aufgetreten sind, berechtigen den Nutzer nicht zur Minderung des Leistungspreises. Stellt der Serviceanbieter fest, dass der Servicenutzer nicht über die zum Betrieb des Bootes erforderlichen Fähigkeiten verfügt, ist dem Serviceanbieter das Recht vorbehalten, das Verlassen der Basis zu untersagen. In diesem Fall stellt ihm der Serviceanbieter bis zum Ende des Mietverhältnisses (gegen Gebühr) einen Skipper zur Verfügung.

5. BOOTSÜBERGABE BEIM MIETSENDE  

Der Zeitpunkt der Bootsübergabe bei Rückkehr zur Basis wird durch die Buchungsbestätigung bestimmt. In Absprache mit dem Serviceanbieter kann der Servicenutzer eine andere Übergabezeit festlegen. Der Servicenutzer ist verpflichtet, das Boot in gutem Zustand (ohne Müllrückstände) und mit vollem Tank zurückzugeben. Bei absichtlicher Unordnung und zurückgelassenem Müll an Bord hat der Serviceanbieter das Recht, dem Nutzer zusätzliche Reinigungskosten in Höhe des Fahrtenbuches in Rechnung zu stellen (kann aus der Anzahlung, Bar oder durch manuelle Kreditkarteneingabe am POS-Terminal abgerechnet werden). 

Wenn der Servicenutzer auch nach Mietsende das Boot nutzt und noch auf dem Boot übernachtet und dann festgestellt wird, dass etwas am Boot kaputt ist oder oder etwas fehlt (Ausrüstung usw.), verstopfter Abwassertank o.Ä., hat der Serviceanbieter das Recht, vom Nutzer Schadenersatz einzuziehen (Bar oder durch manuelle Kreditkarteneingabe am POS-Terminal). Der Servicenutzer ist verpflichtet, den Serviceanbieter über alle Mängel am Boot zu informieren. Der Serviceanbieter ist verpflichtet, das Boot zu untersuchen und zu übernehmen und den Servicenutzer über Mängel oder Schäden zu informieren, die nicht in der Checkliste gemeldet sind. Der Servicenutzer haftet nicht für Ausfälle oder Schäden am Boot, die durch regelmäßige Abnutzung der Ausrüstung oder als direkte Folge von in der Checkliste aufgeführten Mängel oder infolge höherer Gewalt (z.B. Blitzeinschlag) entstehen. Der Servicenutzer ist gemäß Artikel 7 dieser Bedingungen verpflichtet, alle anderen Schäden in voller Höhe zu zahlen. Kann das Boot aus irgendeinem Grund nicht innerhalb der vereinbarten Zeit zurückgegeben werden, muss der Basismanager benachrichtigt werden. Im Falle einer wetterbedingten Verzögerung der Bootsrückgabe trägt der Servicenutzer alle Kosten, die beim Serviceanbieter durch diese Verzögerung entstehen. Aus diesem Grund wird allen Servicenutzern empfohlen, eine sichere Reise zu planen. Die Servicenutzer müssen am Tag des Mietsendes in den Abendstunden in die Marina zurückkehren, sofern im Mietvertrag nicht anders angegeben wurde (kurze oder verlängerte Mietdauer).

6. VERSICHERUNG

Jedes Boot ist mit einer Pflichtversicherung gegen Schäden an Dritten, einer freiwilligen Versicherung gegen Schäden an fremdem Eigentum, einer Vollkaskoversicherung nach dem gemeldeten Bootswert, sowie einer Unfallversicherung der Gäste und Passagiere an Bord versichert. Die Kaskoversicherung deckt Schäden, die den Kautionsbetrag übersteigen, außer bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. 

Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Bedingungen des Versicherers, bei dem der Vermieter das Wasserfahrzeug versichert hat.

Das Eigentum des Mieters und der Passagiere an Bord ist nicht versichert. Der Mieter und die Passagiere sind nicht krankenversichert.

Jede Beschädigung des Wasserfahrzeuges, eines seiner Teile oder der Ausrüstung sowie der Verlust eines seiner Teile oder Teile der Ausrüstung, hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bei schweren Unfällen, sowie bei Beteiligung mehrerer Wasserfahrzeuge oder Personen am Schadenereignis, ist der Mieter verpflichtet, das Ereignis dem zuständigen Hafenamt zu melden und das gesamte Verfahren nach den Anweisungen der zuständigen Behörde und des Vemieters durchzuführen, sowie alle erforderlichen Unterlagen für die Ausübung der Rechte einzuholen.

Der Mieter trägt die volle und ausschließliche Verantwortung für durch die Versicherungspolice gedeckten Schäden, die dem Vermieter, den zuständigen Behörden und dem Versicherer nicht unverzüglich gemeldet wurden, sowie für Schäden, für die nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die daher vom Versicherer nicht anerkannt werden konnten.

Bei Beschädigung des Wasserfahrzeugs oder eines Teils des Wasserfahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, die Kosten nach den bestehenden Vollkaskoversicherungsbedingungen zu tragen, nur in Höhe der Kaution. Bei Beschädigung oder Verlust des Bootes, eines Teils des Bootes oder der Ausrüstung durch vorsätzliches Handeln des Mieters oder der Passagiere oder durch grobe Fahrlässigkeit, trägt der Mieter den vollen Schaden.

Motorschäden, die durch Ölmangel im Motor entstehen, sind nicht versichert und alle Kosten und Schäden, die durch Ölmangel im Motor entstehen, trägt der Mieter.

7. KAUTION

Bei Übergabe des Bootes ist eine Kaution gemäß gültiger Preisliste zu hinterlegen. Der Zweck dieser Kaution besteht darin, Schäden zu decken, die durch unerwünschte Ereignisse während der Bootsnutzung verursacht wurden. Die Höhe der Anzahlung ist auf der Buchungsbestätigung angegeben und die Unterschrift der Checkliste bei Bootsabholung gilt als Zahlungsbestätigung. Mit Unterzeichnung der Checkliste verpflichtet sich der Servicenutzer, für alle Schäden und Mängel, die während der Bootsnutzung entstehen, aufzukommen. Der Serviceanbieter wird eventuelle Mängel oder Schäden in Rechnung stellen, indem er die tatsächlichen Kosten des Schadens von der Kautionssumme abzieht. Kann die Schadenshöhe nicht festgestellt werden, ist der Serviceanbieter berechtigt, die gesamte Kautionssumme bis zur Feststellung der Schadenshöhe einzubehalten. Wenn ein anderes Boot an dem unerwünschten Ereignis beteiligt war, hat der Serviceanbieter das Recht, die Kaution in voller Höhe bis zur Feststellung der Haftung einzubehalten. Die Kaution wird vollständig zurückerstattet, wenn das Boot unbeschädigt und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird. Eine Kaution ist auch dann zu hinterlegen, wenn sich der Servicenutzer entschließt, Dienste eines Skippers in Anspruch zu nehmen. Bei grober Fahrlässigkeit und/oder Verlust eines oder mehrerer Bootsteile oder der -ausrüstung gehen alle Kosten zulasten des Servicenutzers.

Sollten Schäden am Boot festgestellt werden, erklärt sich der Servicenutzer damit einverstanden, dass diese vom Serviceanbieter in Höhe des Schadens vom Kautionsbetrag abgezogen werden oder durch manuelle Eingabe der Schadenskosten am POS-Gerät eingezogen werden. Zu diesem Zweck erklärt sich der Servicenutzer damit einverstanden, dass seine persönlichen Dokumente und seine Kreditkarte kopiert werden, wenn die Kaution durch die Autorisierung des POS-Geräts bezahlt wird.

Der Serviceanbieter empfiehlt den Servicenutzern, die Kaution bei deren Vertretern, d.h. deren Kaution beim Serviceanbieter in der Datenbank, gemäß der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste zu versichern.

Die Kaution kann in bar, per Kreditkarte oder Kautionsversicherung hinterlegt werden. Die Kautionsversicherung deckt nicht: Treibstoff, Außenbordmotor und Beiboot.

8. PFLICHTEN DES SERVICENUTZERS

Der Servicenutzer verpflichtet sich, nur in kroatischen Hoheitsgewässern zu segeln. Ausnahmen von dieser Regel sind nur mit einer besonderen Bescheinigung oder Erlaubnis möglich. Es ist nicht gestattet, ein Boot weiter zu vermieten oder an Dritte weiterzugeben. Es ist auch verboten, mehreren Personen, als auf der Crewliste angegeben, das Boot zu besteigen, Nachtfahrten zu unsicheren Zeiten und gegen gesetzliche Vorschriften. Der Servicenutzer trägt die volle Verantwortung für die Folgen der angegebenen Handlungen. Der Servicenutzer, d.h. der Bootsführer, muss über eine erforderliche Lizenz für die Seefahrt auf hoher See verfügen, die eine UKW-Lizenz beinhaltet. 

Im Falle von Schäden am Boot oder seiner Ausrüstung ist der Servicenutzer verpflichtet, den Serviceanbieter unverzüglich unter einer der in der Schiffsdokumentation aufgeführten Telefonnummern zu informieren.

Der Serviceanbieter verpflichtet sich, den Mangel unverzüglich nach Erhalt dieser Meldung zu beseitigen. Gelingt es dem Serviceanbieter, den Fehler innerhalb von 48 Stunden zu beheben, hat der Servicenutzer keinen Anspruch auf Entschädigung. Ist das Boot ohne Verantwortung des Servicenutzers nicht mehr fahrtüchtig und kann der Serviceanbieter den Mangel nicht beheben oder innerhalb von 48 Stunden kein Ersatzboot bereitstellen, kann der Servicenutzer vom Boot zurücktreten und hat Anspruch auf eine entsprechende Rückerstattung bis zur Nutzungsdauer vor der Bootsückgabe.

Ist das Boot fahrtüchtig und erfordert der aufgetretene technische Defekt kein dringendes Eingreifen, wird der Serviceanbieter schnellstmöglich oder in der nächstgelegenen Servicestelle eine Reparatur veranlassen.

Wenn der Servicenutzer das Boot beschädigt oder einen Unfall verursacht, durch den das Boot technisch nicht mehr funktionsfähig und seetüchtig ist und der Serviceanbieter das feststellt, muss der Servicenutzer auf Verlangen des Serviceanbieters von Bord gehen und hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder ein Ersatzboot. Der Servicenutzer verpflichtet sich, die zuständigen Behörden und den Serviceanbieter zu informieren, wenn das Boot oder seine Ausrüstung verschwindet, wenn es nicht betrieben werden kann oder wenn es durch die Behörde oder Dritte entfernt, beschlagnahmt oder aus der Schifffahrt verbannt wurde. Kommt der Servicenutzer den genannten Verpflichtungen nicht nach, trägt er die volle Verantwortung für die möglichen Folgen gegenüber dem Serviceanbieter.

Tritt während der Servicenutzung ein Unfall oder ein schädliches Ereignis auf, ist der Servicenutzer verpflichtet, den Serviceanbieter zu informieren.

Kann der Servicenutzer den Schaden unabhängig von der Verantwortung für diesen Schaden an Ort und Stelle beheben, ist er verpflichtet, sich vorher mit dem Serviceanbieter abzusprechen.

Stellt der Serviceanbieter fest, dass der Servicenutzer das Boot wegen Unkenntnis, Alkohol, Betäubungsmitteln o.Ä., nicht betreiben kann, kann der Serviceanbieter die Abfahrt untersagen oder letztlich auch anordnen von Bord zu gehen und entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.

9. BESCHWERDEN

Der Servicenutzer hat das Recht eine schriftliche Beschwerde einzureichen. Bezieht sich die Reklamation auf Geldforderungen gegen den Serviceanbieter, werden nur Reklamationen berücksichtigt, die unmittelbar bei der Rückgabe oder beim von Bord gehen eingereicht werden.

10. SCHIEDSVERFAHREN

Bei Streitigkeiten, die nicht gütlich geregelt werden können, ist das Gericht des Serviceanbieters in Zadar zuständig.

Der Servicenutzer bestätigt, dass er vor der ersten Zahlung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Anmietung eines Bootes gelesen hat und mit ihnen vollständig einverstanden ist.